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Mikrodarlehen für mehr sächsische Firmen
Mehr sächsische Unternehmen sollen Mikrodarlehen bis 20.000 Euro beantragen können. Das Kabinett beschloss dazu in Dresden die Neufassung einer Richtlinie, die in den nächsten Wochen in Kraft tritt. Anträge für Investitionshilfen oder zur Förderung von Betriebsmitteln können demnach von Firmen gestellt werden, die bis zu fünf Jahre alt sind.
Bisher lag die Fördergrenze bei drei Jahren.
Zudem wurde die Förderung wieder für die Baubranche und das
Gastgewerbe eingeführt. Sie war im Februar laut Wirtschaftsministerium aus haushaltsrechtlichen Gründen vorübergehend eingestellt worden war.
Quelle: dapd
von Hans-Joachim B. am 14.10.2011 12:11:56